Gesundheitsdatenschutz

Gesundheitsdaten sind besonders sensible Daten. Das Datenschutzrecht behandelt sie daher als eine besondere Kategorie personenbezogener Daten.

Von Gesundheitsdaten spricht man, wenn es sich um Daten handelt, die sich

  • auf eine natürliche Person beziehen (Personenbezug) und
  • Informationen zu deren Gesundheitszustand enthalten (Gesundheitsbezug).

Gesundheitsdaten sind nur solche personenbezogenen Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen (Artikel 4 Nr. 15 DSGVO).

Gesundheitsdaten umfassen z. B. Informationen, die von der Untersuchung eines Körperteils oder aus genetischen Daten abgeleitet wurden. Die Informationen können sich auf Krankheiten, Behinderungen, Krankheitsrisiken, Vorerkrankungen, klinische Behandlungen oder den physiologischen oder den biomedizinischen Zustand der betroffenen Person beziehen.

Zu den Gesundheitsdaten zählen auch Vermutungen zu bestimmten Veranlagungen des Betroffenen aufgrund familiärer Vorbelastungen, die Messung von Gesundheitsdaten in Fitnessstudios sowie Daten, die von Fitness- und Health-Apps sowie Smart Watches erfasst werden.

Auch das Lichtbild einer Person kann ein Gesundheitsdatum sein, beispielsweise wenn daraus hervorgeht, dass die betroffene Person eine Brille trägt.

Konzepte und Schutzmaßnahmen werden geschaffen, um die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren. Sollten personenbezogene Daten in die falschen Hände geraten, kann dies für betroffene Personen äußerst unangenehme Konsequenzen haben. Handelt es sich um Daten mit Gesundheitsbezug ist das Gefahrenpotential noch größer, weil die Personen, die Zugriff auf diese Daten haben, z.B. über Erkrankungen oder andere gesundheitliche Auffälligkeiten Bescheid wissen.

Eine der wichtigsten Aufgaben im Gesundheitsdatenschutz besteht deshalb darin, alle Personen, die relevante Daten erheben oder verarbeiten, entsprechend zu sensibilisieren. Egal ob Arzt, Arzthelfer oder Praktikant: Alle müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und zugleich wissen, wie sie mit den Daten umzugehen haben, damit sich keine Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen ereignen.

In Anbetracht dieser Tragweite werden selbst in kleinen Organisationen, wie zum Beispiel Arztpraxen, vergleichsweise umfassende Datenschutzkonzepte entwickelt und umgesetzt. Weil das erforderliche Knowhow nur selten unmittelbar zur Verfügung steht, wird in den allermeisten Fällen die Entscheidung getroffen, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Wenn auch Sie im Gesundheitswesen oder in der Gesundheitsbranche tätig sind und nach Möglichkeiten der Absicherung im Gesundheitsdatenschutz suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Am besten Sie nehmen direkt Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Wir veranstalten für Sie und gemeinsam mit Ihnen Design Thinking Workshops, um auf eine kreative Art Problem aufzuzeigen und umsetzbare Lösungen zu erarbeiten.

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