Datenschutzgrundverordnung

Was ist zu beachten?

Das Recht des Datenschutzes, spielt mit zunehmender Digitalisierung eine immer wichtigere Rolle ein. Um dieses Recht zu bestärken und zu vereinheitlichen wurde die DSGVO verabschiedet.

Es lassen sich drei konkrete Ziele ableiten:

  1. Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
  2. Der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
  3. Die Sicherstellung, dass der freie Verkehr personenbezogener Daten, in der Union, aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten wird.

Da diese Ziele fundamentale Auswirkungen auf bisherige Verfahrensweisen, im Umgang mit Daten und der Informationsbereitstellung, auf die Verwendung personenbezogener Daten haben, ist eine Analyse und Umstrukturierung notwendig.

Wir gestalten zusammen Ihre Verfahrensweisen DSGVO konform, sodass keinerlei rechtlichen Herausforderungen auf Sie und Ihre Verwaltung warten.    

Wir veranstalten für Sie und gemeinsam mit Ihnen Design Thinking Workshops, um auf eine kreative Art Problem aufzuzeigen und umsetzbare Lösungen zu erarbeiten.

Schulungsplan 2019

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